BGH Urteil - definitiv kein Aprilscherz!!!

von Rudolf Müller

"A-bis-Z-Garantie" von Amazon bindet Händler nicht gegenüber Endverbrauchern

Ein Kunde hatte einen Kaminofen für 1.300 € über einen Drittverkäufer bei Amazon Marketplace erworben. D Wegen angeblicher Mängel nahm der Käufer die "A-bis-Z-Garantie" von Amazon in Anspruch. Der Verkäufer nahm seinen Kunden auf erneute Zahlung der 1.300 € für den Ofen in Anspruch - mit Erfolg, wie der BGH am 1. April 2020 (Az. VIII ZR 18/19) entschied.

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