Existenzvernichtender Eingriff
von Rudolf Müller
Existenzvernichtender Eingriff durch Verschmelzung mit insolventer Gesellschaft
Der Alleingesellschafter einer GmbH war gleichzeitig auch Mehrheitsgesellschafter einer anderen Gesellschaft. Mit seinen Stimmen wurde die Verschmelzung der beiden Gesellschaften beschlossen. Einige Monate nach der Verschmelzung wurde über das Vermögen der übernehmenden GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Hier erfahren Sie mehr