Existenzvernichtender Eingriff

von Rudolf Müller

Existenzvernichtender Eingriff durch Verschmelzung mit insolventer Gesellschaft

Der Alleingesellschafter einer GmbH war gleichzeitig auch Mehrheitsgesellschafter einer anderen Gesellschaft. Mit seinen Stimmen wurde die Verschmelzung der beiden Gesellschaften beschlossen. Einige Monate nach der Verschmelzung wurde über das Vermögen der übernehmenden GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Hier erfahren Sie mehr