Forderungsabtretung und Durchsetzung von Gläubigerrechten als Inkassodienstleistung nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

von Rudolf Müller

BGH bestätigt: Sammel-Inkasso im Fall Air-Berlin ist zulässig

Inkassounternehmen sind im Rahmen ihrer Inkassolizenz berechtigt, Einzelforderungen von Gläubigern gegen Provision gebündelt vor Gericht einzuklagen und durchzusetzen. Das Monopol der Anwaltschaft ("RDG") wird dadurch jedenfalls nicht verletzt. Das hat der BGH heute im Fall Air Berlin bestätigt.[nbsp]