INKASSOBÜROS IN DEUTSCHLAND - WARUM DER STANDORT NICHT AUSSCHLAGGEBEND IST
Mit Zulassung dürfen Inkassobüros bundesweit arbeiten
Inkassobüros unabhängig vom Standort und können bundesweit agieren. Eine Zulassung nach Bezirk oder Zuständigkeitsbereich wie bei Gerichtsvollziehern gibt es nicht. Reguliert wird das Inkassogeschäft durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Vorschriften für die Tätigkeit von Inkassounternehmen vorgibt. >>>