INKASSOBÜROS IN DEUTSCHLAND - WARUM DER STANDORT NICHT AUSSCHLAGGEBEND IST

Mit Zulassung dürfen Inkassobüros bundesweit arbeiten

Inkassobüros unabhängig vom Standort und können bundesweit agieren. Eine Zulassung nach Bezirk oder Zuständigkeitsbereich wie bei Gerichtsvollziehern gibt es nicht. Reguliert wird das Inkassogeschäft durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das die Vorschriften für die Tätigkeit von Inkassounternehmen vorgibt. >>>


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