Paukenschlag im Widerrufsrecht
von Rudolf Müller
EuGH mit erheblichen Risiken für leistende handwerksbetriebe
Das EuGH Urteil vom 17. Mai 2023 schafft[nbsp]erhebliche neue Risiken im Verbraucherschutz.
Die Konsequenzen sind für Unternehmen, die unmittelbar nach Beauftragung durch einen Verbraucher tätig werden oder aber Aufträge vor Ort beim Verbraucher abschließen, erheblich: Leistung - Ja! Bezahlung - Nein?