Schweiz: Beendigung einer Betreibung durch Rückzug
Jede Betreibungshandlung wird im sog. Betreibungsregister zum jeweiligen Schuldner vermerkt. Es wird die Höhe der betriebenen Forderung, der Gläubiger und der Status des Verfahrens angezeigt.
Das Betreibungsregister wird bei juristischen Personen an deren Sitz und bei natürlichen Personen am jeweiligen Wohnort geführt.