vorinsolvenzliche Sanierung

von Rudolf Müller

EU-Richtlinie zum vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren passiert das Parlament

Die getroffene Entscheidung des EU-Parlaments beinhaltet u.a. Regelungen, dass bestehende Lieferverpflichtungen, sofern sie für die anstehende Sanierung von entsprechender Bedeutung sind, beispielsweise nicht aufgekündigt werden können.[nbsp]

Für Dienstleister und Lieferanten birgt die weitere Umsetzung[nbsp] einige Risiken.