a forfait
Dieser aus dem Französischen stammende Begriff (\"in Bausch und Bogen\")[nbsp]wird im Zusammenhang mit dem Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen verwendet. Er bedeutet die Aufgabe von Rechten, insbes. der Ausschluss des Rückgriffs auf vorherige Eigentümer.
Hinweis:
Weitere Informationen unter Forfaitierung