Altsaldendeckung
Bei Abschluß einer Kreditversicherung haben Versicherungsnehmer den Wunsch, auch bestehende Salden aus der Zeit vor Abschluß des Vertrages in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Aus diesem Grunde sieht eine zusätzlich zu vereinbarende Klausel vor, dass bei Erteilung eines Kreditlimits alle bestehenden Forderungen, deren Alter einen jeweils festgelegten Zeitraum ( in der Regel 3 Monate) nicht übersteigt, in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Hierfür ist eine gesonderte Prämie zu entrichten.