Bankgarantien
Die Bankgarantie bedeutet eine selbständige Verpflichtung der garantierenden Bank oder Sparkasse, die losgelöst vom Grundgeschäft - z.B durch Warenlieferungen des Exporteurs an den Importeur- ist. Infolge ihrer Abstraktheit unterscheidet sich die Bankgarantie von einer Bürgschaft, die akzessorisch ist. Bei der Bankgarantie ist die Bank verpflichtet, auf erstes Verlangen des Garantiebegünstigten zu zahlen. In der Praxis ist es üblich, dass sich die garantierende Bank das Rückgriffsrecht auf den Garantieauftraggeber für den Fall vorbehält, dass der Garantiebegünstigte die Garantie in Anspruch nimmt.