Bankrott
Diese Bezeichnung wird i.d.R. für eine betrügerische Form der Insolvenz verwendet, wenn der Schuldner zum Beispiel Insolvenzmasse beiseite schafft, Bilanzen „schönt“ oder mit dubiosen Machenschaften den Anteil der Gläubiger schmälert. Die Freiheitsstrafe hierfür beträgt bis zu fünf Jahre. Wenn der Schuldner aus reiner Gewinnsucht wissentlich andere in wirtschaftliche Not bringt, kann diese bis auf zehn Jahre erhöht werden.