Zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören in Deutschland bis zum 31.12.2001 und mit Einführung des EURO die Banknoten und Münzen der Deutschen Bundesbank Sie werden als Bargeld bezeichnet
Für dieses besteht ein gesetzlicher Annahmezwang des Gläubigers bei der Schuldenbegleichung . Dies bedeutet, dass Noten und Münzen vom Gläubiger zur Begleichung von Schulden angenommen werden müssen.
Banknoten sind das einzig unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel und für alle gültigen Banknoten gilt ein unbeschränkter Annahmezwang. Gegenüber der Zentralbank kann der Inhaber einer Banknote einen Umtauschanspruch für den Fall beanspruchen, dass die Banknoten zur Einziehung aufgerufen sind und unter bestimmten Voraussetzungen auch für beschädigte Noten.

Hinweis:
Sie können von der Deutschen Bundesbank Abbildungen der Banknoten, Informationen im Zusammenhang mit Echtheitsmerkmalen sowie einen Blick vorab auf die neuen EURO-Noten erhalten.

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