Hierunter wird die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen der öffentlichen Verwaltung, die auf Geldleistung (insbesondere Steuern, Gebühren, Beiträge) gerichtet sind, verstanden. Gesetzliche Grundlage bildet das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz vom 27.04.53.

Hinweis:
Fachbuch: G. Sadler - VwVG / VwZG - Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz - ..Kommentar anhand der Rechtsprechung - 4. Auflage, 2000, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 3811420208

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