Bei einem Bestellerkredit ist entweder die Hausbank des Importeurs, eine staatliche Stelle im Land des Importeurs oder der ausländische Abnehmer direkter Kreditnehmer der Bank des Exporteurs. Der Exporteur erhält unmittelbar nach ordnungsgemäßer Lieferung bzw. Leistung seinen Zahlungsanspruch ausbezahlt, schont somit die eigene Liquidität und entlastet gleichzeitig seine Bilanz. Die Finanzierungsverhandlungen führt maßgeblich meist die Bank des Exporteurs.

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