Bei dieser Incoterm-Klausel trägt der Exporteur alle Transportkosten bis zum Bestimmungshafen. Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt bereits im Verladehafen, bei Überschreitung der Reling. Die Transportversicherung schließt der Importeur ab. Die Klausel findet Verwendung im See- und Binnenschiffstransport.

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