Bei dieser Incoterm-Klausel trägt der Exporteur alle Transportkosten bis zum Bestimmungsort und bezahlt die Kosten für die Exportabwicklung. Zusätzlich muß er auch die Kosten für die Transportversicherung übernehmen. Der Gefahrübergang auf den Importeur erfolgt bei Übergabe an den Frachtführer.

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