Datenträgeraustausch
Kreditinstitute und eine Reihe anderer Institutionen, wie z.B. zentrale Mahngerichte, bieten die Möglichkeit, Zahlungen oder einen sonstigen Informationsaustausch mittels Datenträger (Bänder, Kassetten, Disketten) in einem genormten Format vorzunehmen. Alle für die automatische Zahlungsabwicklung notwendigen Daten sind dort gespeichert und werden übermittelt. Dies hat sich auch für Lieferantenzahlungen in den letzten Jahren bewährt.
Die wichtigsten Vorteile:
Beleglose Abwicklung,
Reduktion des administrativen Aufwandes und damit geringere Personal- und Sachkosten
Keine Belegerstellung und -manipulation
Komprimierung der Durchführungsunterlagen
Reduktion der Fehleranfälligkeit
Im Hinblick auf das Datenträgeraustauschverfahren mit Mahngerichten ist anzumerken, dass bei diesem Verfahren die für die Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten auf Diskette an das Mahngericht übermittelt werden. Modellweise ist zu einigen Mahngerichten ebenfalls bereits die Datenübermittlung mittels Datenfernübertragung möglich. Um an den beschriebenen Datenübertragungsverfahren teilnehmen zu können, ist jedoch eine Zulassung beim jeweiligen Mahngericht erforderlich.