Digitale Signatur
Eine digitale Signatur wird mittels Einsatzes spezieller Verschlüsselungstechnik (sogenannte asymmetrische Verschlüsselung) erzeugt und ermöglicht dadurch die Überprüfung eines elektronischen Dokumentes auf eventuell erfolgte Manipulationen durch Dritte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Feststellung der Identität des Benutzers möglich. Die digitale Signatur hat auch wachsende Bedeutung im Geschäftsverkehr und im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement .
Am 22.Mai 2001 ist in Deutschland das «Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften» in Kraft getreten. Abgelöst wird hiermit das Signaturgesetz von 1997.
Das Gesetz ermöglicht den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Geregelt wird die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden.
Am 22.Mai 2001 ist in Deutschland das «Gesetz über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften» in Kraft getreten. Abgelöst wird hiermit das Signaturgesetz von 1997.
Das Gesetz ermöglicht den europaweiten Einsatz elektronischer Signaturen. Geregelt wird die notwendige Sicherheitsinfrastruktur für die elektronischen Signaturen, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden.