Hierunter wird eine vorläufige gerichtliche Anordnung im Zivilprozess zur Sicherung von Ansprüchen - mit Ausnahme von Geldforderungen - verstanden. Diese ist im Hinblick auf das Streitobjekt zulässig, wenn die Befürchtung besteht, dass die Verwirklichung eines Rechtes einer Partei durch eine Veränderung bestehender Zustände entweder vereitelt oder entscheidend erschwert werden könnte.
Über die entsprechenden - als vorläufig anzusehenden - Maßnahmen ( z.B. Veräußerungsverbot, Herausgabe eines Objektes an einen vorläufigen Insolvenzverwalter ) entscheidet das Gericht kurzfristig.

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