Ein Gerichtsvollzieher ist zuständig für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen . Er untersteht der Dienstaufsicht des Amtsgerichts. Grundlage für seine Tätigkeit ist der Antrag einer Partei. Als Organ der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher für alle Vollstreckungshandlungen zuständig, die nicht dem Gericht übertragen wurden ( wie z.B. Pfändung, Versteigerung, Wegnahme beweglicher Sachen).

Hinweise:
Die folgenden Internetseiten dienen als Forum für Gerichtsvollzieher und geben weitere Informationen
Fachbuch: Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher , Kommentar, 10. Auflage, 1999, R. von Decker, Heidelberg, ISBN3768520986

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