Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Das ab dem 1.Mai 2000 in Deutschland gültige Gesetz hat das Ziel, die Durchsetzung fälliger Forderungen zu erleichtern. Gedacht wurde bei der Gestaltung insbesondere an kleinere und mittlere Unternehmen. Bisher nicht bestehende Vorteile ergeben sich auch für das Baugewerbe.
Durch die Schuldrechtsreform mit Wirkung von 2002 gelten folgende Zinssätze beim Verzug: 8% über Basiszinssatz bei gewerblichen und 5% bei privaten Kunden.
Durch die Schuldrechtsreform mit Wirkung von 2002 gelten folgende Zinssätze beim Verzug: 8% über Basiszinssatz bei gewerblichen und 5% bei privaten Kunden.