Hiermit werden Abkürzungen in Handelsgeschäften bezeichnet, die die Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen den Vertragspartnern regeln. Eine solche Klausel ist z.B. «frei Haus»; Sie bedeutet, dass der Verkäufer sämtliche Kosten und Gefahren bis zum Haus des Käufers trägt. Die Abkürzung ca. (circa) beinhaltet, dass bei der Erfüllung des Vertrags ein Spielraum im Hinblick auf Menge, Zeit und Preis entsprechend dem Handelsbrauch besteht.

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