Hierunter zählen zum Umlauf geeignete Wertpapiere. Sie müssen leicht übertragbar sein. Zu den Handelspapieren zählen Inhaberpapiere (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) und Orderpapiere (z.B. Wechsel). Die Anschaffung und Weiterveräußerung von Handelspapieren ist ein Grundhandelsgeschäft.

Hinweis:
Fachbuch: Glanegger u.a., Heidelberger Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 5. Auflage, 1999, C.F. Müller, Heidelberg; ISBN3-8114-3499-3

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