Bei dieser Form des Factorings , die auch als Bulk-Factoring bezeichnet wird, betreibt der Lieferant als Factoringnehmer weiter die Buchhaltung sowie das Mahnwesen und Inkasso. Er fungiert allerdings hierbei in diesen Funktionen als Treuhänder für die Factoringgesellschaft , die durch den Ankauf seiner Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Leistungen rechtlich Eigentümer bleibt.

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