Inkasso
Unter dem Begriff Inkasso versteht man nach rechtlicher Definition die «Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, die geschäftsmäßig betrieben wird». Es kann sich hierbei um Rechnungen, Wechsel, Schecks oder andere fällige Forderungen handeln.
Hinweise:
Fachbücher:
Walter Seitz (Hsg.), Inkasso-Handbuch : Recht und Praxis des Inkassowesens, 2000, 3. Auflage, C. H. Beck, München ISBN 3406435475 · Thomas Wedel, Ratgeber Inkasso : Musterbriefe und Fristen. Geschicktes Mahnen bringt Geld 2001, Fit for Business, Regensb, ISBN 3802946049
Weitere Informationen erhalten Sie über die folgende Webseite
www.interwega.de
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Walter Seitz (Hsg.), Inkasso-Handbuch : Recht und Praxis des Inkassowesens, 2000, 3. Auflage, C. H. Beck, München ISBN 3406435475 · Thomas Wedel, Ratgeber Inkasso : Musterbriefe und Fristen. Geschicktes Mahnen bringt Geld 2001, Fit for Business, Regensb, ISBN 3802946049
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