Inkassovollmacht
Dies ist die Einziehungsermächtigung für Forderungen aus Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen gegenüber einem Schuldner eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.