Bei einem Insolvenzverfahren wird vom Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete Forderung in eine Tabelle eingetragen. Dies muß unter Angabe des Grundes und des Betrags der Forderung geschehen. Die Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und von den Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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