Die Kommissionsgebühr wird häfig auch als Factoringgebühr bezeichnet. Diese Gebühr wird vom Factor, zusätzlich zu den Zinsen für die Vorfinanzierung, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen erhoben. Zu diesen Dienstleistungen zählen: Übernahme des Delkredererisikos, Forderungseinzug und/oder Forderungsmanagement. Die Höhe dieser Gebühr wird häufig als Prozentsatz des Factoringumsatzes bestimmt. 


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