Hierunter versteht man die Übergabe einer Sache mit dem Recht der Weiterveräußerung oder Rückgabe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hier ist in den meisten Fällen ein aufschiebend bedingter Kauf anzunehmen, so dass der Verkäufer die Gefahr des Untergangs der Sache trägt.

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