Konkurs
Unter Konkurs oder Konkursverfahren wurde bis Ende 1998 das gerichtliche Vollstreckungsprocedere bezeichnet. Ziel des über 100 Jahren alten Gesetzes war, alle Gläubiger eines insolventen Unternehmens gleichmäßig und gleichzeitig zu befriedigen. Begriff und Verfahren wurden 1999 durch die neue Insolvenzordnung ersetzt, weil die Konkursordnung in vielen Bereichen nicht mehr den Erfordernissen der Wirtschaft entsprach.