Hiermit wird ein Kredit an private Haushalte bezeichnet, der zur Finanzierung des Güterverbrauchs dient. Er wird entweder als Ratenkredit über Darlehenskonten oder als Dispositionskredit bei Kreditinstituten über Kontokorrentkonten gewährt .
Als Kreditsicherheiten kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Abtretung des pfändbaren Teils von Lohn- und Gehaltsforderungen,
- Übernahme einer Bürgschaft,
- bei Ehegatten grundsätzlich die Mitverpflichtung des anderen Partners (z.B. durch Schuldbeitritt).

Das festgesetzte Kreditlimit bei Dispositionskrediten muß in einem bestimmten Verhältnis zur Höhe der regelmäßigen Zahlungseingänge auf dem (Kontokorrent-)Konto, insbes. zur Höhe des monatlichen Einkommens stehen. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit verlangen die Kreditinstitute vom Kreditnehmer Einkommensnachweise. Ferner wird i.d.R. von den Kreditinstituten eine SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) -Auskunft eingeholt.

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