Die Kernidee des Kontokorrents besteht darin, die während der Dauer eines Vertragsverhältnisses zwischen einem Kreditinstitut und einem Unternehmen entstehenden Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung zu stellen und in bestimmten Zeitabständen gegenseitig aufzurechnen und auszugleichen. Die einzelnen Forderungen werden durch Ermittlung des Saldos getilgt, der als neue Forderung an die Stelle der einzelnen Posten tritt. Der Rechnungsabschluß erfolgt i.d.R. einmal jährlich. Der sich ergebende Saldo kann in der Praxis entweder sofort beglichen oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Kontokorrentvertrag kann formlos durch Aushändigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden abgeschlossen werden (vgl. § 355 HGB).

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