Dieser ist gegeben, wenn jemand im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung eines Kredits über wirtschaftliche Verhältnisse unrichtige oder unvollständige Unterlagen vorlegt oder schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind.

Zurück