Kreditgarantiegemeinschaften (KGG)
Aufgabe dieser Spezialinstitute ist die Stellung von Bürgschaften, um Unternehmen bei der Finanzierung mit Fremdkapital zu unterstützen. Sie wurden als Selbsthilfeeinrichtungen diverser Berufsstände (z.B. im Handel, Handwerk und in der Industrie) ab Mitte der fünfziger Jahre in Deutschland gegründet. Dachgesellschaft der Kreditgarantiegemeinschaften sind in den jeweiligen Bundesländern die Bürgschaftsbanken.
Hinweis:
Eine Zusammenstellung der Bürgschaftsbanken erhalten Sie über folgende Webseite: www.vdb-info.de/mitglied.htm
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