Kreditwesengesetz (KWG)
Das herausragende Ziel dieses «Gesetzes über das Kreditwesen» ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kredit- und Finanzdienstleistungswesens in Deutschland. Das KWG weist diese Aufgabe dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu.
Im Rahmen der Bankenaufsicht besteht eine der Hauptaufgaben darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte der einzelnen Anleger (Individualschutz) oder die Stabilität des Bankensektors gefährden können (Systemschutz).
Im Rahmen der Bankenaufsicht besteht eine der Hauptaufgaben darin, Missständen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte der einzelnen Anleger (Individualschutz) oder die Stabilität des Bankensektors gefährden können (Systemschutz).