Der L.-R.-Effekt kann eintreten, wenn die Finanzierung von betrieblichen Investitionen und Vorhaben aus dem Aufwand, insbesondere aus der Anlagenabschreibung erfolgt. Der entstehende Finanzierungseffekt, resultierend aus der zeitlichen Verschiebung zwischen Kapitalfreisetzung und Vorname der Ersatzinvestition macht es möglich, die freiwerdenden Mittel aus den Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung für eine andere finanzielle günstige Verwendung einzusetzen.

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