Luganer Übereinkommen
Hierunter versteht man das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988. Mittlerweile haben sich zahlreiche Länder diesem Übereinkommen angeschlossen.
Hinweis:
Nähere Informationen , u.a. über die Länder, die das Abkommen ratifiziert haben, erhalten Sie hier.
Mahngerichte (zentrale)
In den meisten Bundesländern sind in den letzten Jahren zentrale Mahngerichte eingerichtet worden.
Hinweis:
Die Zuständigkeiten können Sie hier erfahren
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Mahngerichte (zentrale)
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