Das unter dieser Kurzbezeichnung definierte «Übereinkommen zum internationalen Factoring» aus dem Jahre 1988 vereinfacht die Abtretung von Exportforderungen durch eine Anpassung internationaler Rechtsvorschriften . Erleichtert wird hiermit die Finanzierung grenzüberschreitender Geschäfte. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1998 ratifiziert.

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