Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Auf Antrag des Gläubigers wird das zuständige Gericht ( Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Schuldners) im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Damit kann der Gläubiger eine Forderung im eigenen Namen einziehen und evtl. durch Klage und Vollstreckung beitreiben. Bei Arbeitnehmern kann er . z.B. auf den Lohn oder das Gehalt zugreifen. Der Arbeitgeber hat nach Zustellung eines solchen Beschlusses die pfändbaren Beträge der nächsten und folgenden Lohn- und Gehaltszahlungen an den Gläubiger abzuführen, bis die Forderung ausgeglichen ist. Hierbei sind allerdings die Pfändungsfreigrenzen zu beachten!
Möglich ist u.a. auch eine Pfändung der Bankkonten des Schuldners. Diese hat besonders gravierende Auswirkungen.
Hinweis:
Fachbuch: Bernd Winterstein, Das Pfändungsverfahren des Gerichtsvollziehers, C.H.Beck, ISBN3406385893
Möglich ist u.a. auch eine Pfändung der Bankkonten des Schuldners. Diese hat besonders gravierende Auswirkungen.
Hinweis:
Fachbuch: Bernd Winterstein, Das Pfändungsverfahren des Gerichtsvollziehers, C.H.Beck, ISBN3406385893