Postversandrisiko (bei Akkreditiv-Dokumenten)
Hierunter versteht man das Risiko des Verlustes oder der Verspätung von Dokumenten, Briefen etc. auf dem Versandweg. Ist ein Akkreditiv bei der eröffnenden Bank benutzbar gestellt, trägt der Akkreditiv-Begünstigte (Exporteur) das Postversandrisiko der Dokumente bis zum Domizil der eröffnenden Bank. Dies gilt auch dann, wenn die Papiere über die avisierende Bank geleitet worden sind.
Die Folgen können Kosten für die Erstellung von Duplikaten, Verzögerungen bei der Zahlung,sowie Verstreichen der Frist für die Dokumentenvorlage (Verlust der Akkreditiv-Sicherheit). Der Exporteur hat die Möglichkeit, dieses Risiko auszuschliessen, indem er das Akkreditiv am Ort der avisierenden Bank zur Zahlung, Negoziierung oder Akzeptleistung benutzbar stellt
Die Folgen können Kosten für die Erstellung von Duplikaten, Verzögerungen bei der Zahlung,sowie Verstreichen der Frist für die Dokumentenvorlage (Verlust der Akkreditiv-Sicherheit). Der Exporteur hat die Möglichkeit, dieses Risiko auszuschliessen, indem er das Akkreditiv am Ort der avisierenden Bank zur Zahlung, Negoziierung oder Akzeptleistung benutzbar stellt