Prozessurteil
Hiermit bezeichnet man das Endurteil des Gerichts, durch das eine Klage als unzulässig abgewiesen oder verworfen wird, weil eine Prozessvoraussetzung fehlt. Im Vergleich zum Sachurteil liegt der Unterschied im Umfang der Rechtskraft. Diese beschränkt sich beim Prozessurteil auf die Verneinung der fehlenden Prozessvoraussetzung.