Der erste Wechselgläubiger, der auf dem Wechsel eingetragen ist und an den oder an dessen Order die Wechselsumme gezahlt werden soll, wird als Remittent bezeichnet. Dem Remittenten entspricht im Scheckverkehr der Zahlungsempfänger, bei einer Anweisung der Anweisungsempfänger.

Hinweis.
Fachbuch: Bülow, Heidelberger Kommentar WechselG / ScheckG / AGH, 3. Auflage, 2000, C.F. Müller, Heidelberg; ISBN 3811420127

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