Hierunter versteht man eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, in der die Parteien im Falle einer Rechtsstreitigkeit auf die Anrufung eines staatlichen Gerichts verzichten An dessen Stelle, so vereinbaren die Parteien, soll ein Schiedsgericht die streitige Angelegenheit entscheiden. Wird ein staatliches Gericht wegen einer Rechtsstreitigkeit angerufen, für die die Parteien einen Schiedsvertrag geschlossen haben, so hat das Gericht die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn sich der Beklagte auf den Schiedsvertrag beruft.

Hinweis.
Fachbücher: Lörcher/Lörcher, Das Schiedsverfahren - national-international- nach deutschem Recht, 2. Auflage, 2001, C.F. Müller, ISBN3-8114-2352-5
Henn, Schiedsverfahrenrecht, 3. Auflage, 2000, C.F. Müller, Heidelberg, ISBN3811420151

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