Schuldner
Hiermit wird derjenige bezeichnet, der einem anderen (Gläubiger) vertraglich oder durch Gesetz zu einer Leistung verpflichtet ist. Von Gesamtschuldnern ist auszugehen, wenn mehrere Personen aus demselben Schuldverhältnis haften. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird Schuldner auch als Parteibezeichnung für denjenigen verwendet, gegen den sich der Vollstreckungstitel richtet.