SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt  werden.

Im Januar 2008 startete SEPA und seither wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden.

Innerhalb Europas können einheitliche Zahlungsinstrumente genauso genutzt werden, wie auf nationaler Ebene.

SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Die SEPA – Überweisung wird seit Januar 2008 für nationale wie auch für grenzüberschreitende Zahlungen angeboten und wird seither kontinuierlich zunehmend genutzt. Für die Nutzung muss die Bank eine  Beitrittserklärung gezeichnet haben. Es gibt bereits über 4.000 teilnehmende Banken (www.bundesbank.de/sepa) Hierbei ist zu beachten, dass Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC ersetzt werden.

SEPA –Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Es soll zwei Lastschriftvarianten geben. Zum einen eine Basisvariante (SEPA Core Direct Debit) für alle und eine Variante ausschließlich für Firmenkunden (SEPA Business to Business Direct Debit)

SEPA Core Direct Debit

Erstmalige Lastschriften müssen 5 Tage vor Fälligkeit der Zahlstelle vorliegen, folgende spätestens 2 Tage vor Fälligkeit. Eine Rücklastschrift kann bis 8 Wochen nach Belastung erfolgen

SEPA Business to Business Direct Debit

Einmalige, erstmalige oder Folgelastschriften müssen 1 Tag vor Fälligkeit der Zahlstelle vorliegen.

Bei der SEPA Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rücklastschrift, da die Zahlstelle bereits vorher verpflichtet ist, die Mandatsdaten vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Die rechtliche Legitimationen von SEPA Lastschriften nennen sich SEPA Mandate. Nach derzeitigem Recht können bisherige Mandate für das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren nicht für SEPA genutzt werden.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf www.bundesbank.de/sepa


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