Sicherheiten dienen dazu, im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen eines Geschäftspartners dennoch einen Ausgleich der Forderungen oder eine Rückführung der Ware zu erhalten. Die Vereinbarung von Sicherheiten ist zunehmend im intensiven Wettbewerbsmarkt Verhandlungssache. Ein Verkäufer mit starker Position im Markt kann verständlicherweise stringenter auf Sicherheiten bestehen als im Falle eines intensiven Käufermarktes. Im letzteren Fall wird man weitgehend auf Sicherheiten verzichten müssen, «um das Geschäft zu machen». Bei Warenlieferungen sollte man allerdings unbedingt auf die wirksame Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes (EV) bestehen. Der in Deutschland mögliche EV stellt mit seinen Erweiterungsformen, wie z.B. der Vorausabtretung von Forderungen, im weltweiten Vergleich ein gewichtiges Sicherungsmittel dar. .
Zu den in der Wirtschaftspraxis gebräuchlichsten Sicherheiten gehören:
Eigentumsvorbehalt
Grundschuld
Hypothek
Sicherungsübereignung
Forderungsabtretung / Globalzession
Pfandrechte
Bürgschaften und Garantien
Patronatserklärung
Neben den oben aufgeführten Sicherheiten bestehen für Lieferanten weitere Absicherungsmöglichkeiten durch eine Kreditversicherunng, Factoring und ggfls. Forfaitierung.

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