Dies ist ein Vertrag zwischen verschiedenen Gläubigern, die über Sicherheiten am Umlaufvermögen ( z.B. Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsübereignung, Globalzession) verfügen, mit dem Ziel, Unsicherheiten bei der Zuordnung im Vorfeld einer eventuellen Realisierung zu klären. Der wohl bekannteste SAG wird im Rahmen einer Schadenprophylaxe zwischen Banken und Kreditversicherern geschlossen, um eine Abgrenzung bzw. Aufteilung des Umlaufvermögens des (möglichen) insolventen Geld- bzw. Warenkreditnehmers vorzunehmen.

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