Sichtzahlungsakkreditiv
Diese Akkreditivart (Kurzbezeichnung: Sichtakkreditiv) beinhaltet als unwiderrufliches unbestätigtes Dokumentenakkreditiv die feststehende Verpflichtung des akkreditiveröffnenden Kreditinstitutes zur Zahlung bei Sicht. Voraussetzung hierbei: Vorlage der im Akkreditiv vorgeschriebenen Dokumente und Erfüllung der weiteren Akkreditivbedingungen durch den Akkreditivbegünstigten (Exporteur).