Bei dieser Wechselart verpflichtet sich der Aussteller selbst, eine bestimmte Geldsumme an einen Dritten oder dessen Order zu zahlen. Für den Wechselinhaber besteht ein Risiko in der möglichen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, denn die meist übliche Frist beträgt 3 Monate und wird nicht selten in der Praxis durch Prolongation weiter ausgedehnt. Ein weiteres Risiko: Auch wenn der Lieferant oder ein möglicher sonstiger Wechselerwerber den Wechsel bei seiner Bank diskontiert hat, besteht für ihn im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eine Verpflichtung wegen der Mithaftung durch seine Avalierung.

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