Und-Konto
Hiermit wird ein gemeinsames Konto mehrerer Personen (Gemeinschaftskonto) bezeichnet, bei dem die (Mit-)Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können. Gegensatz hierzu ist das sog. «Oder-Konto», bei dem jeder Mitkontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist. Das Und-Konto wird häufig für Sperrkonten verwendet. Die an diesem Konto Beteiligten haften grundsätzlich nur für gemeinschaftliche Verpflichtungen.